
Wer kann überhaupt dort einziehen?
Das Wohnheim nimmt männliche Strafentlassene auf. Außerdem werden Personen aufgenommen, die unter Bewährung stehen oder bei denen durch die Wohnsitznahme eine Inhaftierung vermieden werden kann.
Wo liegt das Haus?
Das Haus liegt in einer Seitengasse mitten in der Konstanzer Innenstadt in der Nähe des Schnetztores.Vom Haus aus sind preisgünstige Lebensmittelgeschäfte und die Einkaufszone zu Fuß gut zu erreichen. In der Nähe liegen 2 Bushaltestellen von denen aus man gut zu allen Behörden kommt.
Wie wohnt man im Haus?
Das Wohnheim ist ein recht großes dreistöckiges Haus. Die Zimmer der Bewohner befinden sich im 1.und zweiten Stockwerk des Hauses. Auf diesen Wohngeschossen befinden sich neben den Bewohnerzimmern ein Wohnraum, Küchen und die Gemeinschaftswaschräume mit Duschen und Toiletten.
Im Erdgeschoß liegen die Gemeinschaftsräume des Hauses.Es handelt sich dabei um einen großen Aufenthalts- und Fernsehraum und um den Waschraum mit Waschmaschine und Trockenautomat. Das Büro der Sozialarbeiter liegt ebenfalls im Erdgeschoß.
Im Keller befinden sich ein Kraftraum mit Geräten, sowie ein großer Freizeitraum mit Tischtennisplatte, Kicker und einem kleinen Computer-Netzwerk.
........ und die Zimmer ?
Die Zimmer sind möbliert. Das heißt jedem Bewohner steht ein Bett ,ein eigener abschließbarer Schrank und ein eigener Kühlschrank zur Verfügung. Außerdem sind die Zimmer mit Tisch, Stühlen und Nachttischen ausgestattet. Auf den Zimmern sind Hausantennenanschlüsse, so daß es möglich ist dort ein eigenes Fernsehgerät oder Radio anzuschließen. Die Ausgestaltung der Zimmer ist den Bewohnern weitgehend selbst überlassen. Jeder Bewohner hat außerdem einen eigenen Zimmerschlüssel und einen Hausschlüssel mit dem er jederzeit Zugang zum Haus hat.
Die Zimmer sind für ein oder zwei Bewohner ausgelegt. Sofern es platzmäßig möglich ist, belegen wir auch die Zweibettzimmer nur mit einer Person. Gegebenenfalls achten wir darauf, daß die Bewohner möglichst mit jemanden auf dem Zimmer liegen, mit dem sie altersmäßig zusammenpassen.
Wer arbeitet im Haus?
Das Haus wird von vier SozialarbeiterInnen betreut, die in der Regel wochentags von ca.9.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Haus sind. Außerhalb dieser Zeiten ist in Notfällen die Hausmeisterfamilie ansprechbar.
Wobei unterstützen mich die Sozialarbeiter?
Sie können die Unterstützung der Sozialarbeiter bei allen Problemen in Anspruch nehmen, mit den Sie alleine nicht klarkommen. Wir beraten Sie in persönlichen Angelegenheiten , kennen uns in Behördendingen gut aus und haben ein Büro, in dem Telefon, Faxgerät, Kopierer und Schreibcomputer vorhanden sind, so daß es kein Problem ist, wenn Anträge zu stellen oder andere Sachen zu schreiben sind.
Besonders unterstützen wir Sie natürlich bei
-Arbeitsplatzsuche (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Ausfüllen von
Personalbögen)
-Beschaffung von Papieren und Unterlagen
-Sicherstellung des Lebensunterhaltes (Sozialhilfeantrag, Arbeitslosengeld
antrag, einmalige Beihilfen) usw.
-Wohnungssuche
-Ordnung der finanziellen Verhältnisse (Schuldenregulierung, Verhandlungen mit
Gläubigern)
Gespräche, die Sie mit uns führen sind grundsätzlich vertraulich und unterliegen unserer Verschwiegenheitspflicht.
....und was wird von mir erwartet ?
Da wir wollen ,daß Ihr Lebensweg eine Wende zum Besseren nimmt, erwarten wir von Ihnen verschiedene Dinge. Das Wichtigste hierbei ist sicher die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit uns und die Bereitschaft ,alle Angelegenheiten ordentlich zu regeln. Außerdem müßen Sie bereit sein, einen geregelten Tagesablauf einzuhalten ,sich an der Sauberhaltung des Hauses beteiligen und aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen.
Sollten Sie nicht bereit sein, bestehende Probleme mit uns zusammen ernsthaft anzugehen, so sind wir nicht die richtige Adresse für Sie.
Wir erwarten von Ihnen außerdem, daß Sie in unserem Haus ein absolut legales Leben führen. Was es nicht geben darf sind also z.B.
-Neue Straftaten -Leistungserschleichungen bei Behörden
-Schwarzarbeit -Verstöße gegen gerichtliche Auflagen
Wie ist das Leben im Haus geregelt?
Das Zusammenleben in der Gemeinschaft ist durch eine Hausordnung geregelt. Da im Haus auch trockene Alkoholiker leben, darf kein Alkohol ins Haus gebracht werden. Jeder Bewohner hat sich so zu verhalten, daß seine Mitbewohner durch ihn nicht belästigt werden (Lärm und Schmutz).
Und wie ist es mit den Kosten ?
Der Aufenthalt im Haus kostet 4 Euro pro Übernachtung und 1 Euro für die Nebenkosten mit Waschmaschinenbenutzung. Ein kompletter Monat kommt also auf 150 Euro. Damit sind alle Nebenkosten abgedeckt. Es kommen also keine weiteren Aufwendungen auf Sie zu. Sollten Sie bei der Entlassung ohne eigene Mittel sein, trägt das Sozialamt die Kosten.
Bin ich gebunden ?
Grundsätzlich geben wir Ihnen zunächst eine Zusage für 6 Monate, die aber verlängert werden kann. Sie selbst haben jederzeit die Möglichkeit ,das Wohnheim ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu verlassen. Eventuelle Wohnkostenvorausszahlungen werden Ihnen dann rückerstattet. Sollten Sie uns Anlass zu einer vorzeitigen Kündigung geben halten wir uns grundsätzlich an eine 14-tägige Kündigungsfrist,wenn nicht ganz besondere Gründe (z.B. neue Straftaten o.ä.) vorliegen.