Projekt

 

Ambulantes

Gruppenprogramm

zur Behandlung von

Sexualtätern

 

 

Bezirksverein für soziale Rechtspflege

Konstanz

 

 

Die Gruppe

Das ambulante Behandlungsprogramm besteht in Konstanz seit Januar 2001. Unser Gruppenangebot richtet sich an Männer, die Sexualstraftaten begangen und eine Auflage zur deliktorientierten Therapie erhalten haben.

Grundlage dieses Angebotes ist die Annahme, dass sich die Rückfallhäufigkeit nach begangenen Sexualstraftaten durch therapeutische Bearbeitung reduzieren lässt. Hauptziel der Behandlung sind konkrete Verhaltensänderungen der Täter und damit präventiv effizienter Opferschutz.

An der Gruppe nehmen durchschnittlich 6- 8 Männer teil, je nach Einkommen beteiligen sie sich an den Kosten der Gruppentherapie. Geleitet wird die Gruppe von 2 Psychologen und einer Psychologin. Ein Fachbeirat steht unterstützend zur Seite, um den fachlichen Qualitätsstandart zu sichern.

 

Behandlungsangebot

Sexualstraftäter sind nicht nur Menschen, die eine Straftat begangen haben, sondern sie verfügen über ein ganzes Bündel von psychischen, sozialen, materiellen, gesundheitlichen und biografischen Missständen und Problemen. Neben der Behandlung der psychischen Störung, die der Sexualstraftat oftmals zugrunde liegt, werden in der Therapie von Sexualstraftätern konkrete Ziele zur Affekt- und Verhaltenskontrolle verfolgt.

In die themenzentrierte und deliktorientierte Arbeit haben wir auch psychodynamische und gruppendynamische Behandlungsansätze integriert.

Die Gruppensitzungen finden wöchentlich statt. Die Teilnahmedauer beträgt mindestens zwei Jahre. Die Zusammenarbeit wird in einem Vertrag schriftlich geregelt. Menschen mit einer primären Suchtproblematik können nicht aufgenommen werden.

 

Anmeldung und Bewerbung

Wenn Sie sich für die Teilnahme an der Gruppe interessieren, bewerben Sie sich bitte schriftlich. Fügen Sie Ihrer Bewerbung einen Lebenslauf, Gerichtsurteile und etwaig vorhandene Gutachten bei.

In der Abklärung arbeiten wir mit der Bewährungshilfe, den Sozialen Diensten in Haftanstalten und den überweisenden Gerichten zusammen.

In individuellen Vorgesprächen werden die Teilnahmevoraussetzungen wie Auflage zur Therapie, Gruppeneignung, Bereitschaft und Möglichkeit zur regelmäßigen Teilnahme sowie die Kostenregelung abgeklärt.

Im Idealfall klären wir die Indikation ab, bevor die richterliche Entscheidung zur Behandlungsauflage vorliegt. Im Rahmen der Abklärung erstellen wir keine Gutachten.

 

Gruppenleitung:

Dr. med. Jan Bulla, ZFP Reichenau

Leo Lensing, Dipl.Psych., Pro Familia Konstanz, JVA Konstanz-Singen

Rita Schönberger, Dipl.Psych., ZFP Reichenau

 

Kooperation zwischen Therapeutenteam und Bewährungshilfe

Bewerbung um die Gruppenteilnahme: Die Bewährungshilfe informiert den Probanden über das Gruppenangebot, unterstützt bei der Kontaktaufnahme und sorgt für eine vollständige Vorlage der Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Gerichtsurteil(e), Gutachten). Das Therapeutenteam entscheidet über die Möglichkeit einer Aufnahme in das Behandlungsprogramm, hält nach einem Vorgespräch die Ergebnisse in Form einer schriftlichen Indikation fest und schickt eine Kopie davon an die Bewährungshilfe. Die Bewährungshilfe unterstützt den Probanden, etwaig offen gebliebene Fragen zu klären und wird regelmäßig über den Stand des Bewerbungsverfahrens auf dem laufenden gehalten.

Arbeitsteilung: Das Therapeutenteam ist für die Durchführung des Behandlungsprogramms verantwortlich, in allen anderen Fragen, insbesondere der Einhaltung von Bewährungsauflagen, werden die Gruppenteilnehmer von der Bewährungshilfe betreut.

Teilnahmebescheinigungen: Das Therapeutenteam stellt den Gruppenteilnehmern Teilnahmebescheinigungen aus (wenn nicht anders vereinbart, eine Bescheinigung pro Quartal), damit die Bewährungshilfe die regelmäßige Teilnahme am Behandlungsprogramm kontrollieren kann. Falls ein Gruppenteilnehmer unentschuldigt fehlt, erhält die Bewährungshilfe eine Nachricht.

Informationsaustausch: Das Therapeutenteam wendet sich an die Bewährungshilfe, wenn ein Gruppenteilnehmer Unterstützung in lebenspraktischen Belangen benötigt. Die Bewährungshilfe informiert das Therapeutenteam, wenn sie von rückfallgefährdeten Situationen erfährt, insbesondere, wenn eine Anzeige wegen einem erneuten Delikt vorliegt. Auch unabhängig von besonderen Vorkommnissen ist ein Informationsaustausch zwischen Therapeutenteam und Bewährungshilfe sinnvoll.

Behandlungsabschluss: Über den Abschluss der Behandlung wird in der Gruppe entschieden. Das Therapeutenteam erstellt einen Abschlußbericht, von dem die Bewährungshilfe einen Durchschlag erhält.

 

Kontakt

 

Rita Schönberger

Zentrum für Psychiatrie Reichenau

Abt. Forensische Psychiatrie und Psychotherapie

Feursteinstraße 55

78479 Reichenau

fon: 07531-977527

fax: 07531-977428

mailto: r.schoenberger@zfp-reichenau.de