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Projekt
Ambulantes Gruppenprogramm zur Behandlung von
Sexualtätern
Bezirksverein für soziale Rechtspflege Konstanz Die Gruppe
Das ambulante Behandlungsprogramm besteht in Konstanz seit Januar 2001. Unser Gruppenangebot richtet sich an Männer, die Sexualstraftaten begangen und eine Auflage zur deliktorientierten Therapie erhalten haben. Grundlage dieses Angebotes
ist die Annahme, dass sich die Rückfallhäufigkeit nach begangenen Sexualstraftaten
durch therapeutische Bearbeitung reduzieren lässt. Hauptziel der Behandlung
sind konkrete Verhaltensänderungen der Täter und damit präventiv effizienter
Opferschutz. An der Gruppe nehmen
durchschnittlich 6- 8 Männer teil, je nach Einkommen beteiligen sie sich an den
Kosten der Gruppentherapie. Geleitet wird die Gruppe von 2 Psychologen und
einer Psychologin. Ein Fachbeirat steht unterstützend zur Seite, um den
fachlichen Qualitätsstandart zu sichern. Behandlungsangebot
Sexualstraftäter sind
nicht nur Menschen, die eine Straftat begangen haben, sondern sie verfügen über
ein ganzes Bündel von psychischen, sozialen, materiellen, gesundheitlichen und
biografischen Missständen und Problemen. Neben der Behandlung der psychischen
Störung, die der Sexualstraftat oftmals zugrunde liegt, werden in der Therapie
von Sexualstraftätern konkrete Ziele zur Affekt- und Verhaltenskontrolle
verfolgt. In die themenzentrierte und
deliktorientierte Arbeit haben wir auch psychodynamische und gruppendynamische
Behandlungsansätze integriert. Die Gruppensitzungen finden
wöchentlich statt. Die Teilnahmedauer beträgt mindestens zwei Jahre. Die
Zusammenarbeit wird in einem Vertrag schriftlich geregelt. Menschen mit einer
primären Suchtproblematik können nicht aufgenommen werden. Anmeldung und
Bewerbung
Wenn Sie sich für die
Teilnahme an der Gruppe interessieren, bewerben Sie sich bitte schriftlich.
Fügen Sie Ihrer Bewerbung einen Lebenslauf, Gerichtsurteile und etwaig
vorhandene Gutachten bei. In der Abklärung arbeiten wir
mit der Bewährungshilfe, den Sozialen Diensten in Haftanstalten und den überweisenden
Gerichten zusammen. In individuellen Vorgesprächen
werden die Teilnahmevoraussetzungen wie Auflage zur Therapie, Gruppeneignung, Bereitschaft
und Möglichkeit zur regelmäßigen Teilnahme sowie die Kostenregelung abgeklärt. Im Idealfall klären wir die Indikation
ab, bevor die richterliche Entscheidung zur Behandlungsauflage vorliegt. Im Rahmen
der Abklärung erstellen wir keine Gutachten. Gruppenleitung:
Dr. med. Jan Bulla, ZFP Reichenau
Leo
Lensing, Dipl.Psych., Pro Familia Konstanz, JVA Konstanz-Singen Rita
Schönberger, Dipl.Psych., ZFP Reichenau Kooperation zwischen Therapeutenteam und BewährungshilfeBewerbung um die
Gruppenteilnahme: Die Bewährungshilfe informiert den Probanden über das
Gruppenangebot, unterstützt bei der Kontaktaufnahme und sorgt für eine
vollständige Vorlage der Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf,
Gerichtsurteil(e), Gutachten). Das Therapeutenteam entscheidet über die
Möglichkeit einer Aufnahme in das Behandlungsprogramm, hält nach einem Vorgespräch
die Ergebnisse in Form einer schriftlichen Indikation fest und schickt eine
Kopie davon an die Bewährungshilfe. Die Bewährungshilfe unterstützt den
Probanden, etwaig offen gebliebene Fragen zu klären und wird regelmäßig über
den Stand des Bewerbungsverfahrens auf dem laufenden gehalten. Arbeitsteilung: Das
Therapeutenteam ist für die Durchführung des Behandlungsprogramms
verantwortlich, in allen anderen Fragen, insbesondere der Einhaltung von
Bewährungsauflagen, werden die Gruppenteilnehmer von der Bewährungshilfe
betreut. Teilnahmebescheinigungen: Das
Therapeutenteam stellt den Gruppenteilnehmern Teilnahmebescheinigungen aus
(wenn nicht anders vereinbart, eine Bescheinigung pro Quartal), damit die
Bewährungshilfe die regelmäßige Teilnahme am Behandlungsprogramm kontrollieren
kann. Falls ein Gruppenteilnehmer unentschuldigt fehlt, erhält die
Bewährungshilfe eine Nachricht. Informationsaustausch: Das
Therapeutenteam wendet sich an die Bewährungshilfe, wenn ein Gruppenteilnehmer
Unterstützung in lebenspraktischen Belangen benötigt. Die Bewährungshilfe
informiert das Therapeutenteam, wenn sie von rückfallgefährdeten Situationen
erfährt, insbesondere, wenn eine Anzeige wegen einem erneuten Delikt vorliegt.
Auch unabhängig von besonderen Vorkommnissen ist ein Informationsaustausch
zwischen Therapeutenteam und Bewährungshilfe sinnvoll. Behandlungsabschluss: Über
den Abschluss der Behandlung wird in der Gruppe entschieden. Das
Therapeutenteam erstellt einen Abschlußbericht, von dem die Bewährungshilfe
einen Durchschlag erhält.
Kontakt Rita Schönberger
Zentrum für Psychiatrie
Reichenau Abt. Forensische
Psychiatrie und Psychotherapie Feursteinstraße 55 78479 Reichenau fon: 07531-977527 fax: 07531-977428 mailto: r.schoenberger@zfp-reichenau.de
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